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In 3 Jahren schuldenfrei

Das Insolvenzverfahren wurde auf drei Jahre verkürzt, und diese Regelung gilt für alle Schuldner. Für Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden, dauert das Restschuldbefreiungsverfahren nur noch drei Jahre. Wir bieten Ihnen umfassende Insolvenzberatung sowie Unterstützung bei allen Fragen rund um das neue 3-Jahre-Restschuldbefreiungsverfahren.
Zudem erhalten Sie detaillierte Informationen zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und zur Verbraucherinsolvenz, um den Weg aus der Schuldenfalle strukturiert und zielgerichtet anzugehen.
Wir helfen Ihnen und zeigen Ihnen einen möglichen Weg zur Schuldenfreiheit. Schuldnerberatung Frankfurt
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