
P-Konto
Pfändungsschutzkonto

Der Pfändungsschutz sichert einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.499,99 Euro. Durch entsprechende Nachweise können sogar weitere Beträge freigegeben werden. Sollte eine Kontopfändung drohen oder bereits eingetreten sein, bleibt Ihnen innerhalb Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin der volle Zugriff auf Ihr Konto – Sie können also Überweisungen tätigen und wichtige Zahlungen leisten.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann ausschließlich auf eine einzelne Person laufen und muss als Einzelkonto geführt werden. Falls eine Pfändung absehbar ist, sollten Inhaber eines Gemeinschaftskontos frühzeitig ein eigenes Girokonto eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Wichtig zu beachten: Jede Person darf nur ein einziges P-Konto besitzen. Die Einhaltung dieser Regel kann überprüft werden, und falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben.